Amt Landhagen

Corona-Landesverordnung vom 31. Oktober 2020

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covid 19

Am 2. November ist die Corona-Landesverordnung vom 31.10.2020 in Kraft getreten. Aus ihr ergeben sich eine Reihen von Einschränkungen.

Neben allgemeinen Regelungen, wie Kontaktbeschränkungen und die Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, werden auch konkrete Festlegungen für Veranstaltungen und Versammlungen getroffen: § 8 untersagt öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, Ansammlungen und Versammlungen, soweit die folgenden Absätze nichts anderes bestimmen. Erlaubt sind u.a. Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge zu dienen, Zusammenkünfte jedweder Glaubensgemeinschaften sowie Zusammenkünfte aus familiären Anlässen, für die es Beschränkungen gibt. Sitzungen kommunaler Gremien finden unter Auflagen statt.

In Anwendung der Corona-Landesverordnung sind Mitgliederversammlungen von Vereinen udgl. zurzeit nicht möglich. Eine Nutzung des Saales der Freiwilligen Feuerwehr oder des Gemeindezentrums für private oder Vereinszwecke ist bis auf Weiteres ausgeschlossen.

Frank Weichbrodt
Bürgermeister

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