Termine

Einwohnerversammlung zum Bebauungsplan Nr. 17

Bebauungsplan Nr. 17 „Wohnbebauung östlich des Alwine-Wuthenow-Rings“ der Gemeinde Neuenkirchen

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

B Plan 17

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen hat den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 17 „Wohnbebauung östlich des Alwine-Wuthenow-Rings“ auf der Sitzung am 23.06.2020 gefasst. Das Plangebiet umfasst auf der Flur 1 der Gemarkung Neuenkirchen folgende Flurstücke: 40/2, 41/6 und 44 sowie anteilig das Flurstück 40/4. Es ist ca. 0,8 ha. groß. Das Plangebiet wird begrenzt: - im Osten und im Süden durch Wohnbebauung, - im Westen durch Wohnbebauung und durch die Verkehrsfläche der Straße Alwine-Wuthenow-Ring, - im Nordwesten durch Wohnbebauung, - im Norden durch Grünland- und Gehölzflächen. Geltungsbereich Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung von Wohnbebauung.

Der im Rahmen der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung (23.08.2021 - 13.09.2021) erfolgt ergänzend eine Einwohnerversammlung/ Informationsveranstaltung. Diese wird am Mittwoch, dem 17.11.2021, um 19:00 Uhr, Saal der Freiwilligen Feuerwehr, Wampener Str. 8, 17498 Neuenkirchen durchgeführt.

Im Amtsblatt 10/2021 wurde als Termin der 21. Oktober genannt, der aber aus wichtigem Anlass nicht stattfinden kann.

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