In der letzten Online-Sitzung der Gemeindevertretung wurde eine Satzung zur Reduzierung der Weihnachtsbeleuchtung beschlossen.
Um Elektroenergie einzusparen, soll es künftig nur noch eingeschränkt erlaubt sein, Häuser, Bäume, Zäune und Figuren in der Adventszeit zu beleuchten. Die Beleuchtungs-Einschränkungssatzung (BelEiSa) sieht vor, dass die Leistung der gesamten Weihnachtsbeleuchtung eines Grundstückes 50 Watt nicht überschreiten darf und deren Leuchtdauer auf eine Stunde täglich beschränkt wird. Nur am 24. Dezember darf die Beleuchtung länger - von Sonnenuntergang bis maximal eine Stunde nach Ende der Bescherung - eingeschaltet werden.
„Die Lichtverschmutzung nimmt immer mehr zu. Besonders problematisch sind LED- oder Laser-Projektoren, die bei falscher Montage Fahrzeugführer oder Hubschrauberpiloten blenden können“, erläutert Matthias Falk, Mitarbeiter des Ordnungsamtes, die Probleme. Die Satzung sieht deshalb außerdem vor, dass für die Nutzung derartiger Projektoren künftig eine Genehmigung einzuholen ist.