Besondere Regelungen für die Ostertage beschlossen
Über Ostern gelten in M-V besondere Regeln für Reisen und Ausflüge ins Land. Tagestouristische Ausflüge an bestimmte Orte sind untersagt
Für den Zeitraum von Freitag, 10. April 2020, 0.00 Uhr bis Montag, 13. April 2020, 24.00 Uhr, ist es den Einwohnerinnen und Einwohnern Mecklenburg-Vorpommerns untersagt, tagestouristische Ausflüge zu den Ostseeinseln (Usedom, Rügen, Hiddensee, Poel, Halbinsel Fischland Darß Zingst), in das Gebiet der an der Ostsee gelegenen Städte und Gemeinden, einschließlich der Sund- und Boddengewässer sowie der Haffe und Wieken, in die Stadt Waren an der Müritz, in die Ämter Malchow, Malchin am Kummerower See, Mecklenburgische Kleinseenplatte, Röbel-Müritz, Seenlandschaft Waren und die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft zu unternehmen.
Touristische Reisen aus den anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern sind bereits seit dem 18. März 2020 untersagt. Dies gilt auch für Tagesausflüge.
Familienbesuche sind nur innerhalb der Kernfamilie – Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern und Großeltern – möglich.
Quelle: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/MV-schliesst-Tourismus-2/