Amt Landhagen

Besondere Regelungen für die Ostertage beschlossen

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TV Ansprache 28. März

Über Ostern gelten in M-V besondere Regeln für Reisen und Ausflüge ins Land. Tagestouristische Ausflüge an bestimmte Orte sind untersagt

Für den Zeitraum von Freitag, 10. April 2020, 0.00 Uhr bis Montag, 13. April 2020, 24.00 Uhr, ist es den Einwohnerinnen und Einwohnern Mecklen­burg-Vor­pom­merns untersagt, tages­touris­tische Ausflüge zu den Ostsee­inseln (Usedom, Rügen, Hiddensee, Poel, Halbinsel Fischland Darß Zingst), in das Gebiet der an der Ostsee gelegenen Städte und Gemeinden, einschließlich der Sund- und Bodden­gewässer sowie der Haffe und Wieken, in die Stadt Waren an der Müritz, in die Ämter Malchow, Malchin am Kummerower See, Mecklen­burgische Klein­seen­platte, Röbel-Müritz, Seen­land­schaft Waren und die Gemeinde Feld­berger Seen­landschaft zu unternehmen.

Touristische Reisen aus den anderen Bundes­ländern nach Mecklenburg-Vorpommern sind bereits seit dem 18. März 2020 untersagt. Dies gilt auch für Tages­ausflüge.

Familienbesuche sind nur innerhalb der Kernfamilie – Ehegatten, eingetragene Lebens­partner, Lebens­gefährten, Kinder, Eltern und Großeltern – möglich.

Quelle: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/MV-schliesst-Tourismus-2/

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