Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung ist das Hauptorgan einer Gemeinde.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen besteht aus dem Bürgermeister und weiteren 12 Mitgliedern und ist das Ergebnis der Kommunalwahl am 26.05.2019.
Arbeitsgrundlage sind die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung der Gemeinde, die unter anderem festlegen, welche Ausschüsse gebildet werden und wie eine Gemeindevertretersitzung abläuft. Sie schreibt auch vor, dass "die Vertretung der Bürger den Namen Gemeindevertretung Neuenkirchen führt" ( pdf Hauptsatzung §2 (57 KB) ).