Termine

Einwohnerversammlung zum Bebauungsplan Nr. 17

Bebauungsplan Nr. 17 „Wohnbebauung östlich des Alwine-Wuthenow-Rings“ der Gemeinde Neuenkirchen

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

B Plan 17

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen hat den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 17 „Wohnbebauung östlich des Alwine-Wuthenow-Rings“ auf der Sitzung am 23.06.2020 gefasst. Das Plangebiet umfasst auf der Flur 1 der Gemarkung Neuenkirchen folgende Flurstücke: 40/2, 41/6 und 44 sowie anteilig das Flurstück 40/4. Es ist ca. 0,8 ha. groß. Das Plangebiet wird begrenzt: - im Osten und im Süden durch Wohnbebauung, - im Westen durch Wohnbebauung und durch die Verkehrsfläche der Straße Alwine-Wuthenow-Ring, - im Nordwesten durch Wohnbebauung, - im Norden durch Grünland- und Gehölzflächen. Geltungsbereich Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung von Wohnbebauung.

Der im Rahmen der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung (23.08.2021 - 13.09.2021) erfolgt ergänzend eine Einwohnerversammlung/ Informationsveranstaltung. Diese wird am Mittwoch, dem 17.11.2021, um 19:00 Uhr, Saal der Freiwilligen Feuerwehr, Wampener Str. 8, 17498 Neuenkirchen durchgeführt.

Im Amtsblatt 10/2021 wurde als Termin der 21. Oktober genannt, der aber aus wichtigem Anlass nicht stattfinden kann.

Wir benutzen Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite. Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten.