Gemeindeflagge
Mit Erlaß vom 19. November 2009 (Az.: II 230a-113.214-17330) hat der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Gemeinde Neuenkirchen mitgeteilt, dass er die von der Gemeindevertretung Neuenkirchen durch Beschluss vom 19. Mai 2009 angenommene Flagge keine Bedenken erhebt.