Amt Landhagen

Gemeindeflagge

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Mit Erlaß vom 19. November 2009 (Az.: II 230a-113.214-17330) hat der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Gemeinde Neuenkirchen mitgeteilt, dass er die von der Gemeindevertretung Neuenkirchen durch Beschluss vom 19. Mai 2009 angenommene Flagge keine Bedenken erhebt.

Aufgrund des § 9 Absatz 1 Satz 2 der Kommunalverfassung erteilt er daher der Gemeinde Neuenkirchen (Landkreis Ostvorpommern) die Genehmigung, die nachstehend beschriebene Flagge anzunehmen:

Die Flagge der Gemeinde Neuenkirchen besteht aus einem siebenmal gleichmäßig von Blau und Weiß längsgestreiftem Tuch. In der Mitte des Flaggentuchs liegt das Gemeindewappen in flaggengerechter Tingierung, wobei der Schild des Wappens drei Fünftel der Höhe des Flaggentuchs einnimmt. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.

Im Weiteren spricht der Innenminister der Gemeinde und allen Bürgern der Gemeinde Neuenkirchen aus Anlass der Flaggenannahme seine herzlichsten Glückwünsche aus

Das Führen einer Flagge demonstriert nicht nur augenscheinlich die Verwirklichung des verfassungsmäßig garantierten Rechts auf kommunale Selbstverwaltung. Die Verwendung eigenständiger Hoheitszeichen ist auch Ausdruck eines ausgeprägten Traditions- und Heimatbewusstseins. Diese Werte, so der Innenminister, bilden eine wichtige Grundlage für Gemeinsinn und Engagement innerhalb der örtlichen Gemeinschaft.

In diesem Sinne wünscht er allen Bürgern der Gemeinde Neuenkirchen für die bevorstehenden Aufgaben viel Erfolg und gutes Gelingen.

Gemeindeflagge Neuenkirchens

Mit Beschluß vom 15.12.2009 hat die Gemeindevertretung Neuenkirchen ihre Hauptsatzung geändert und in den § 1 einen neuen Absatz 3  eingefügt, der die oben beschriebene Gemeindeflagge bezeichnet.

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