Gemeindeflagge
Mit Erlaß vom 19. November 2009 (Az.: II 230a-113.214-17330) hat der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Gemeinde Neuenkirchen mitgeteilt, dass er die von der Gemeindevertretung Neuenkirchen durch Beschluss vom 19. Mai 2009 angenommene Flagge keine Bedenken erhebt.


Allen am Ergebnis der Bundestagswahl Interessierten ist die