Tierseuchenverfügung zur Aufstallung von Geflügel

Der Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald erlässt gemäß § 13 Absatz 1 Geflügelpest-Verordnung die Anordnungen zur Aufstallung von Geflügel.


Der Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald erlässt gemäß § 13 Absatz 1 Geflügelpest-Verordnung die Anordnungen zur Aufstallung von Geflügel.

Rechtzeitig zum Jahreswechsel liegt der Storchenbericht für das Jahr 2020 vor. Leider ist der erhoffte Bestandsanstieg unserer Weißstörche nicht eingetreten.

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wurden in Neuenkirchen zwei Geschwindigkeitsmessgeräte in 30er-Zonen installiert.

Der Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald erlässt gemäß § 13 Absatz 1 Geflügelpest-Verordnung die Anordnungen zur Aufstallung von Geflügel.